Das Jugendschutzgesetz
Um Jugendliche vor dem Rauchen zu schützen, dürfen laut Gesetz keine Zigaretten an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Aus diesem Grund muß sich der Käufer am Zigarettenautomat vor dem Kauf ausweisen.

 

Personalausweis, Führerschein oder Geldkarte
Alles, was man zum Ausweisen braucht, besitzen die meisten ohnehin schon: einen Personalausweis, einen Führerschein oder eine EC-Karte mit Chip.
Legen Sie den Daumen der rechten Hand auf das Ausweisbild und ziehen Sie das Dokument von oben nach unten durch den Schlitz im Dokumentenleser.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Auflagen leuchtet ein grünes Licht und der Automat ist zur Zahlung und Produktwahl freigeschaltet.
Leuchtet hingegen ein rotes Licht, so wiederholen Sie bitte den Vorgang, das Gerät konne Ihr Dokument nicht erkennen.



Wichtig: Das Gerät erkennt auch die Gültigkeit des Dokuments. Sollte zunächst das grüne Licht und direkt im Anschluss das rote Licht leuten, so ist die Gültigkeit Ihres Ausweisdokumentes abgelaufen und Sie benötigen ein Neues.
Bei Nutzung der Geldkarte mit Chip benutzen Sie bitte das gekennzeichnete Geldkartenterminal, das den Chip auf Ihrer EC-Karte liest. Auf diesem ist das sogennante Altersmerkmal gespeichert. Ist der Käufer über 18 Jahre alt, schaltet sich der Automat zur Zahlung und Produktwahl frei. Bitte beachten Sie gegebenenfalls das Display am Automaten.

Hinweis zum Datenschutz:
Unsere zertifizierten Dokumentenleser sind mit dem europäischen Datenschutzgütesiegel EuroPriSe ausgezeichnet.
Bei der Legitimation mittels Personalausweis oder Führerschein werden keine persönlichen Daten gespeichert. Dies wurde vom Unabhängigen Landeszentrum fuer Datenschutz in Kiel (ULD) zertifiziert.
Die Dokumentenleser erfüllen dir Vorgaben des Datenschutzen in vorbildlicher Weise.

Naeheres unter: https://www.european-privacy-seal.eu/EPS-en/Scholz-AVS-EU